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Pressemitteilung

/ 6. März 2026

Flughafen Stuttgart übernimmt operative Steuerung der Sicherheitskontrollen

Zum 01. November 2026 übernimmt die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) die operative Steuerung der Luftsicherheitskontrollen für Passagiere und Gepäck am Flughafen Stuttgart. Die Aufgabe umfasst Organisation, Beschaffung und Finanzierung der Sicherheitskontrollen. Die offizielle Beleihungsurkunde wurde heute im Beisein von Arne Schlatmann, Abteilungsleiter für Angelegenheiten der Bundespolizei im Bundesministerium des Innern, an die Flughafengeschäftsführer Ulrich Heppe und Carsten Poralla überreicht.

Ulrich Heppe, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH: „Sicherheit hat im Luftverkehr oberste Priorität. Wir freuen uns, dass wir unsere operativen Erfahrungen nun direkt mit einbringen können. Unter Aufsicht der Bundespolizei werden wir Abläufe und Technik für unsere Fluggäste noch weiter optimieren. Mit leistungs­fähigen Sicherheitsprozesse und moderner Infrastruktur soll das Passagiererlebnis weiter verbessert werden. Gemeinsam mit der Bundespolizei werden wir auch zukünftig die höchsten Standards erfüllen.“

Carsten Laube, Präsident der Bundespolizeidirektion Stuttgart: „Mit der Übertragung der Steuerungsaufgaben an die Flughafen Stuttgart GmbH erreicht unsere Zusammenarbeit eine neue Ebene. Im Rahmen einer gut organisierten Projektstruktur ist es uns in der Vorbereitung gelungen, die Basis für eine geordnete Verantwortungsübergabe zu schaffen. Der Erhalt des hohen Luftsicherheitsstandards stand und steht auch weiterhin bei der Umsetzung der einzelnen Aufgaben immer an erster Stelle.”

Durch die Beleihung kann die FSG die Abläufe in einem der zentralen Prozesse des Flughafens eigenständig steuern. Standortspezifische Prozesse ermöglichen eine effizientere Kosten- und Ressourcennutzung und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit. Für die Durchführung der Passagierkontrolle wird wie bisher ein Sicherheitsdienstleister eingesetzt, für den bereits eine europaweite Ausschreibung gestartet wurde.

Die Bundespolizei bleibt weiterhin übergeordnet für die Luftsicherheit verantwortlich. Dazu obliegt ihr wie bisher der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen, die Zertifizierung und Zulassung neuer Kontrolltechnik und die Zertifizierung der eingesetzten Luftsicherheitsassistenten. Dank der engen Zusammenarbeit von Flughafen und Bundespolizei hat die Luftsicherheit dabei unverändert höchste Priorität.

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